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Stipendiendatenbank

Informationen zu den Fördermöglichkeiten des DAAD für Studierende, Graduierte, Promovierte und Hochschullehrende sowie zu Angeboten anderer ausgewählter Förderorganisationen.

Bundesministerium für Bildung und Forschung: Deutschlandstipendium

Beschreibung des Programms

Das Deutschlandstipendium fördert Studierende und angehende Studierende, deren Werdegang herausragende Leistungen in Studium und Beruf erwarten lässt. Der Leistungsbegriff, der dem Stipendium zugrunde liegt, ist bewusst weit gefasst: Gute Noten und Studienleistungen gehören ebenso dazu wie die Bereitschaft, Verantwortung zu übernehmen oder das erfolgreiche Meistern von Hindernissen im eigenen Lebens- und Bildungsweg. Die Geförderten erhalten das einkommensunabhängige Fördergeld von monatlich 300 Euro (zusätzlich zu BAföG-Leistungen) für mindestens 2 Semester und höchstens bis zum Ende der Regelstudienzeit, damit sie sich erfolgreich auf ihre Hochschulausbildung konzentrieren können. Das Fördergeld stammt jeweils zur Hälfte vom Bund und von privaten Stiftern. Über die Vergabe entscheidet die Auswahlkommission der jeweiligen Hochschule.

Zielgruppe

begabte und leistungsfähige Studierende und angehende Studierende

Akademische Voraussetzungen

Bewerben kann sich, wer die für das Studium an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule in Deutschland erforderlichen Zugangsvoraussetzungen erfüllt und vor der Aufnahme des Studiums steht oder bereits dort immatrikuliert ist. (Ausgenommen von der Förderung sind Promovierende, Studierende an Hochschulen des Bundes sowie Studierende an Verwaltungshochschulen mit Anwärterbezügen.)

Anzahl der Stipendien

2022 wurden bundesweit rund 30.500 Studierende mit einem Deutschlandstipendium gefördert.

Laufzeit

Mindestens 2 Semester und höchstens bis zum Ende der Regelstudienzeit

Stipendienleistung

Monatlich 300 Euro

Formalia

  • Studierende: können sich nach den Vorgaben der Ausschreibung ihrer Hochschule für das Deutschlandstipendium bewerben
  • Die Formalia richten sich grundsätzlich nach dem Stipendienprogramm-Gesetz (StipG).

Bewerbungsschluss

Die formalen Voraussetzungen werden von den beteiligten Hochschulen festgelegt. Dort gibt es auch alle nötigen Informationen zu den Bewerbungsfristen. Eine Übersicht der teilnehmenden Hochschulen gibt es hier.