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Stipendiendatenbank

Informationen zu den Fördermöglichkeiten des DAAD für Studierende, Graduierte, Promovierte und Hochschullehrende sowie zu Angeboten anderer ausgewählter Förderorganisationen.

Bundesministerium für Bildung und Forschung: Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)

Beschreibung des Programms

Förderungsfähig sind Ausbildungen an weiterführenden allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen, an Kollegs, Akademien und Hochschulen, einschließlich dort geforderter Praktika. Dies gilt für Ausbildungen an öffentlichen Ausbildungsstätten und gleichwertigen privaten Ausbildungsstätten. Ebenfalls förderungsfähig ist die Teilnahme an entsprechenden Fernunterrichtslehrgängen. Ausbildungsförderung kann vielfach auch für einen Ausbildungsaufenthalt im Ausland gewährt werden. Ausbildungsförderung erhalten neben Deutschen auch ausländische Staatsangehörige. Die konkreten Voraussetzungen für eine Gleichstellung hängen von ihrem jeweiligen Status ab, zum Beispiel der Staatsangehörigkeit anderer EU-Staaten, einer Niederlassungserlaubnis oder der Anerkennung als Geflüchtete oder Geflüchteter. Ausbildungsförderung wird für den Lebensunterhalt und die Ausbildung geleistet. Das BAföG sieht hierfür pauschale Bedarfssätze vor, die nach der Art der Ausbildung differenziert sind.

Zielgruppe

Deutsche und EU-Bürgerinnen und -Bürger sowie Personen entsprechend § 8 BAföG, die einen höheren Schulabschluss anstreben, studieren oder eine berufliche Ausbildung an einer Schule oder Akademie absolvieren

Laufzeit

Ausbildungsförderung wird für die Dauer der Ausbildung – einschließlich der unterrichts- und vorlesungsfreien Zeit – geleistet. In der Regel werden Schülerinnen und Schüler gefördert, solange sie die Ausbildungsstätte besuchen. Die Dauer der Förderung von Studierenden entspricht grundsätzlich der Dauer der Regelstudienzeit (sog. Förderungshöchstdauer). Eine Förderung über die Förderungshöchstdauer hinaus ist in bestimmten Ausnahmefällen für einen begrenzten Zeitraum möglich.

Stipendienleistung

Es gibt verschiedene Förderungsarten für verschiedene Zielgruppen. Dazu gehören der Vollzuschuss, die Kombination aus Zuschuss und Darlehen oder allein das Darlehen. Mehr Informationen dazu gibt es hier.

Der Höchstsatz (inkl. Kranken- und Pflegeversicherungszuschlag) für Studierende, die nicht mehr bei ihren Eltern wohnen, liegt derzeit bei 934 Euro im Monat.

Formalia

In der Regel ist zuständig für
  • Studierende das Studierendenwerk der Hochschule, an der man eingeschrieben ist
  • Auszubildende an Abendgymnasien, Kollegs, höheren Fachschulen und Akademien das Amt für Ausbildungsförderung, in dessen Bezirk sich die Ausbildungsstätte befindet
  • alle anderen Schülerinnen und Schüler das Amt für Ausbildungsförderung der Stadt-/Kreisverwaltung am Wohnort der Eltern
Die Adressen, Telefonnummern und/oder Internetverbindungen der einzelnen Ämter für Ausbildungsförderung findet man unter anderem im Internet unter www.bafög.de.

Bewerbungsschluss

Der Antrag muss rechtzeitig vor Beginn der Ausbildung gestellt werden.