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Stipendiendatenbank

Informationen zu den Fördermöglichkeiten des DAAD für Studierende, Graduierte, Promovierte und Hochschullehrende sowie zu Angeboten anderer ausgewählter Förderorganisationen.

Forschungsaufenthalte für Hochschullehrende, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler • DAAD

Programmziel

Dieses Programm bietet Ihnen die Möglichkeit, sich im Rahmen eines kürzeren Forschungsaufenthaltes in Deutschland mit Fachkolleginnen und Fachkollegen zu vernetzen und Erfahrungen auszutauschen. Die Stipendien werden aus Mitteln des Auswärtigen Amts finanziert.

Wer kann sich bewerben?

Bewerben können sich Hochschullehrende sowie erfahrene Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die in der Regel promoviert sein sollen und in ihrem Heimatland an einer Hochschule oder einem Forschungsinstitut tätig sind.

Hinweis:
Ehemalige Stipendiatinnen und Stipendiaten der Alexander von Humboldt-Stiftung werden gebeten, sich zunächst an die Humboldt-Stiftung zu wenden.

Was wird gefördert?

Gefördert werden Forschungsaufenthalte an staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen oder außeruniversitären Forschungseinrichtungen in Deutschland. Ein Forschungsaufenthalt kann auch an verschiedenen Gastinstitutionen stattfinden.
Eine Förderung kann nur einmal innerhalb von 3 Jahren in Anspruch genommen werden.
Vortrags- oder Kongressreisen werden nicht gefördert.

Dauer der Förderung

  • Gefördert werden 1 bis 3 Monate. Bitte geben Sie bei Ihrer Bewerbung die von Ihnen gewünschte Förderdauer an. Die Förderdauer wird dann im Rahmen des Auswahlverfahrens von einer Auswahlkommission festgelegt. Die Kommission berücksichtigt dabei Ihre Arbeitsplanung.
  • Das Stipendium ist nicht verlängerbar.

Stipendienleistungen

  • Monatliche Stipendienrate in Höhe von:
    2.000 Euro für Assistenzen, Assistenzprofessorinnen und -professoren und Dozentinnen und Dozenten,
    2.150 Euro für Professorinnen und Professoren
  • Eine Reisekostenpauschale, sofern die Kosten nicht vom Heimatland oder anderer Seite getragen werden.
  • Bei Vorliegen einer Behinderung oder chronischen Erkrankung: auf Antrag ggf. Zuschuss zu auslandsbedingten, begründeten Mehrkosten, die erforderlich sind, um das Vorhaben in Deutschland realisieren zu können und die von dritter Seite nicht übernommen werden; ob und in welcher Höhe ein Zuschuss gezahlt wird, wird individuell geprüft und festgelegt. Siehe auch die wichtigen Stipendienhinweise / Abschnitt F, Punkt 8.
  • Green Mobility Top Up (Zuschuss für klimaverträgliches Reisen) oder hälftige Erstattung von CO2-Kompensationszahlungen bei Flugreisen
Wichtiger Hinweis: Ein Krankenversicherungsschutz ist in Deutschland obligatorisch. Wenn Sie keine entsprechende Heimatkrankenversicherung haben, werden Sie über den DAAD krankenversichert. Die Kosten werden von der Stipendienrate einbehalten.

Auswahl

Über die Bewerbungen entscheidet eine unabhängige Auswahlkommission.

Zentrale Auswahlkriterien sind:
  • die wissenschaftlichen Leistungen sowie Publikationen jüngeren Datums, die im Lebenslauf und mit einer Publikationsliste zu dokumentieren sind
  • ein überzeugendes und gut geplantes Forschungsvorhaben
Darüber hinaus berücksichtigt die Auswahlkommission in angemessener Weise Aspekte der Chancengerechtigkeit, zu denen Sie im Bewerbungsformular Angaben machen können.
Weitere Informationen zum Auswahlverfahren finden Sie in den Wichtigen Stipendienhinweisen unter Abschnitt E.